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   BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82   

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https://dejure.org/1982,13819
BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82 (https://dejure.org/1982,13819)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 2 B 8.82 (https://dejure.org/1982,13819)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 2 B 8.82 (https://dejure.org/1982,13819)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82
    Vielmehr konnte es unter diesen Umständen ohne Rechtsverstoß die Behauptung des Klägers, seine Mutter habe 1958 die Urkunde über die Beamtenernennung auf Lebenszeit dem Zeugen gezeigt, in den Bereich fernliegender Vermutungen ohne brauchbare Anhaltspunkte rechnen, denen von Amts wegen oder auf Anregung nachzugehen ein Gericht nicht verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 120.60 - [DÖD 1963, 215]; Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Abs. 1 Nr. 100]).
  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82
    Die Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) hätte das Berufungsgericht durch die Nichtvernehmung des Zeugen nur verletzt, wenn sich ihm die Vernehmung gemäß dem wiederholten schriftlichen Beweisanerbieten des Klägers in Anbetracht des gesamten Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 30 = DÖV 1962, 555] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82
    Vielmehr konnte es unter diesen Umständen ohne Rechtsverstoß die Behauptung des Klägers, seine Mutter habe 1958 die Urkunde über die Beamtenernennung auf Lebenszeit dem Zeugen gezeigt, in den Bereich fernliegender Vermutungen ohne brauchbare Anhaltspunkte rechnen, denen von Amts wegen oder auf Anregung nachzugehen ein Gericht nicht verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 120.60 - [DÖD 1963, 215]; Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Abs. 1 Nr. 100]).
  • BVerwG, 27.03.1962 - VI C 120.60

    Rücknahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82
    Vielmehr konnte es unter diesen Umständen ohne Rechtsverstoß die Behauptung des Klägers, seine Mutter habe 1958 die Urkunde über die Beamtenernennung auf Lebenszeit dem Zeugen gezeigt, in den Bereich fernliegender Vermutungen ohne brauchbare Anhaltspunkte rechnen, denen von Amts wegen oder auf Anregung nachzugehen ein Gericht nicht verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 120.60 - [DÖD 1963, 215]; Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Abs. 1 Nr. 100]).
  • BVerwG, 20.10.1961 - VII C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82
    Allerdings hätte die bloße Unwahrscheinlichkeit der Behauptung des Klägers, daß er 1944 entgegen dem damaligen Beamtenrecht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden sei und daß die Ernennungsurkunde in Widerspruch zu seinen früheren Erklärungen noch 1958 im Besitz seiner - inzwischen verstorbenen - Mutter gewesen sei, die Nichterhebung des angebotenen Zeugenbeweises noch nicht gerechtfertigt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 154.60 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 5 = VerwRspr. Bd. 14 S. 629]).
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